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Beschreibung
Wohnbauzone B6 – Auffüllzone
Diese Wohnbauzone umfasst die gänzlichen oder teilweise bebauten Flächen, welche weder eine
besondere geschichtliche oder künstlerische Bedeutung noch einen besonderen Wert als Ensemble haben.
Es gelten folgende Bauvorschriften:
1. höchstzulässige Baumassendichte: 1 m³/m²
2. höchstzulässige überbaute Fläche: 25%
3. höchstzulässige Gebäudehöhe: 9,5 m
4. Mindestgrenzabstand: 5 m, sofern nicht angebaut oder an der Grenze gebaut wird. Für den Bau an der Grenze muss eine Dienstbarkeit erstellt werden
5. Mindestgebäudeabstand: 10 m
6. höchstzulässige Versiegelung des Bodens: 65%
7. Mindestgrünfläche: 50%
8. Unterirdischer Mindestgrenzabstand: 2 m gegenüber öffentlichen oder zur Enteignung
bestimmten Zonen
Für die im Flächenwidmungsplan eigens abgegrenzte Zone ist ein Durchführungsplan zu erstellen
Diese Wohnbauzone umfasst die gänzlichen oder teilweise bebauten Flächen, welche weder eine
besondere geschichtliche oder künstlerische Bedeutung noch einen besonderen Wert als Ensemble haben.
Es gelten folgende Bauvorschriften:
1. höchstzulässige Baumassendichte: 1 m³/m²
2. höchstzulässige überbaute Fläche: 25%
3. höchstzulässige Gebäudehöhe: 9,5 m
4. Mindestgrenzabstand: 5 m, sofern nicht angebaut oder an der Grenze gebaut wird. Für den Bau an der Grenze muss eine Dienstbarkeit erstellt werden
5. Mindestgebäudeabstand: 10 m
6. höchstzulässige Versiegelung des Bodens: 65%
7. Mindestgrünfläche: 50%
8. Unterirdischer Mindestgrenzabstand: 2 m gegenüber öffentlichen oder zur Enteignung
bestimmten Zonen
Für die im Flächenwidmungsplan eigens abgegrenzte Zone ist ein Durchführungsplan zu erstellen
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Ausstattung
→ verfügbare Kubatur von 160 m³
→ gelegen in der Katzensteinstraße
→ 600€/m³
→ gelegen in der Katzensteinstraße
→ 600€/m³
Ihr Ansprechpartner
Florian Wieser
Marcello & Wieser Immobiliare Immobilien GmbH
- Tel.:
- +39 347 40 19 997
- E-Mail:
- info@marcello-wieser.it
Pfarrgasse 19
39012 Merano / Meran